Die Frist für das Energieaudit ist abgelaufen. Und nun?

am 5.12. lief die Frist für das Audit nach EDL-G §8 ab

Manche haben es wirklich nicht gewusst, manche aber auch nicht glauben können.

Manche wollten und konnten nicht (rechtzeitig) und andere kämpfen mit der Wahl des Partners. Die Wahl wird auch besonders schwergemacht durch die Vielzahl der Vorgaben und Kriterien.

Für all diese ist es nicht noch zu spät. Es gilt nur schneller zu sein als die schmerzhaften Konsequenzen.

Rufen Sie an! Wir helfen Ihnen weiter, bei Aufklärung und Umsetzung.
Auch in Bezug auf Fördermittel und Einsparungen.

Januar 2016: Fristverlängerung

Die Frist für das Energieaudit kann unter bestimmten innerbetrieblichen oder durch den Auditor bedingten Gründen bußgeldfrei bis Ende April verlängert werden. Das BAFA beginnt allerdings jetzt schon mit seinen Stichproben.


 

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