BAFA fördert Mittelstandsberatung mit 80%

Deutscher Mittelstand verzichtet wegen Beratungsmangel auf hohe Fördermittel

BAFA will mit hohen Fördermitteln Antragszahl erhöhen

Wenn ein KMU (kleines/mittelständiges Unternehmen) zum Beispiel seine Beleuchtungsanlage, Pumpen oder Motoren energetisch optimiert, erhält es in der Regel 30% Fördermittel als nicht rückzahlbaren Zuschuss auf seine Investition.

Allerdings nehmen die meisten dies nicht in Anspruch. Deshalb wird seit Anfang diesen Jahres auch die Beratung zum Thema  mit 80% ab 10.000 € Energiekosten/ a (Energieberatung im Mittelstand) stärker gefördert.

Wir, der BVFE beraten natürlich auch zu weiteren Fördermitteln, zu allen Energiesteuerarten und der EEG- Umlage.  Auch bei den technischen Umsetzungen lassen wir Sie nicht im Regen stehen, aber hören Sie selbst im kostenfreien Informationsgespräch.

Terminvereinbarung unter:  0221- 84 68 786  

 

 

 

Nun sind auch Großunternehmen förderfähig

 

Neue Förderrichtlinie für Querschnittstechnologien

Querschnittstechnologien

Bei  bundesweiten Fragen zu Fördermitteln: BVFE e.V. tel: 0221 / 84 68 786

 

Verantw.: AF

Neue Förderrichtlinie für Querschnittstechnologien

Im Gegensatz zu der ausgelaufenen Förderrichtlinie sind jetzt auch große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen aus der gewerblichen und industriellen Wirtschaft antragsberechtigt. Auch die Umsatzgröße ist hier unerheblich.

Die Umrüstung auf LED-Beleuchtungssysteme wird nun nicht mehr gefördert.
Förderfähig sind noch immer Ersatzinvestitionen und Neuanschaffungen für elektrische Antriebe, Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger. Gefördert werden nun Neuanschaffungen, wenn diese Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung dienen. Ebenfalls kann die Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen gefördert werden, soweit diese nicht zur Dämmung von Wärme oder Kälteerzeugung genutzt wird.

Das Fördervolumen bei Einzelmaßnahmen ist konstant zwischen 2.000 Euro und 30.000 Euro geblieben, beschränkt sich jetzt aber auf Vorhaben und Standort und nicht wie zuvor pro Antragsteller. Ähnlich verhält es sich bei der Optimierung technischer Systeme, wobei hier lediglich Investitionen ab 20.000 Euro gefördert werden und eine Energieeinsparung nachweislich von mindestens 25% gegenüber dem bisherigen System erzielt werden müssen. Zusätzlich gibt es nun eine neue Förderhöchstgrenze für Optimierungsvorhaben von industriellen Pumpensystemen von 150.000 Euro. Für etliche Projekte wird ein Einsparkonzept erstellt durch einen BAFA- zugelassenen Berater benötigt. Selbstverständlich finden Sie hier Hilfe beim BVFE.

Auch bei der Beleuchtungsförderung zeigt Ihnen der BVFE neue Wege.